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   VG Stade, 10.07.2003 - 3 A 1469/02   

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https://dejure.org/2003,28092
VG Stade, 10.07.2003 - 3 A 1469/02 (https://dejure.org/2003,28092)
VG Stade, Entscheidung vom 10.07.2003 - 3 A 1469/02 (https://dejure.org/2003,28092)
VG Stade, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - 3 A 1469/02 (https://dejure.org/2003,28092)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 4.92

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand - Gewährung von Unterhaltsleistungen -

    Auszug aus VG Stade, 10.07.2003 - 3 A 1469/02
    Mit der Vorschrift sollten nach der Entscheidung des BVerfG, wie angedeutet, die Härten beseitigt werden, die durch die doppelte Belastung des Verpflichteten entstehen, indem er einerseits eine spürbare Kürzung seines Versorgungsanspruches hinnehmen muss, ohne dass sich dies zugunsten des Berechtigten bereits auswirkt, und er andererseits jedenfalls materiellrechtlich - auf die tatsächliche Zahlung kommt es angesichts der aus Gründen der Vereinfachung und Praktikabilität des Verfahrens geschaffenen Regelung nicht an (BVerwG, Urteil vom 22.07.1999, 2 C 25/98, E 109, 231ff. unter Hinweis auf BTDrucks 9/2296 S. 14; ebenso bereits im Urteil vom 10.03.1994, 2 C 4/92, bei Buchholz 239.1 § 57 Nr. 9 ) - durch den bestehenden Unterhaltsanspruch des Berechtigten belastet ist.

    Die Frage jedoch, ob tatsächlich Unterhaltsleistungen gewährt werden, ist keine tatbestandliche Voraussetzung des § 5 VAHRG, wie das BVerwG in den erwähnten Entscheidungen ( vom 22.07.1999 und vom 10.03.1994, aaO ) wiederholt ausgeführt hat.

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus VG Stade, 10.07.2003 - 3 A 1469/02
    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift, die der Gesetzgeber in Umsetzung der zu den Bestimmungen des Versorgungsausgleichs ergangenen Entscheidung des BVerfG ( vom 28.02.1980, BVerfGE 53, 257 ) eingeführt hat, liegen vor.
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 25.98

    Soldatenversorgungsrecht - Versorgungsbezüge, Kürzung der - nach

    Auszug aus VG Stade, 10.07.2003 - 3 A 1469/02
    Mit der Vorschrift sollten nach der Entscheidung des BVerfG, wie angedeutet, die Härten beseitigt werden, die durch die doppelte Belastung des Verpflichteten entstehen, indem er einerseits eine spürbare Kürzung seines Versorgungsanspruches hinnehmen muss, ohne dass sich dies zugunsten des Berechtigten bereits auswirkt, und er andererseits jedenfalls materiellrechtlich - auf die tatsächliche Zahlung kommt es angesichts der aus Gründen der Vereinfachung und Praktikabilität des Verfahrens geschaffenen Regelung nicht an (BVerwG, Urteil vom 22.07.1999, 2 C 25/98, E 109, 231ff. unter Hinweis auf BTDrucks 9/2296 S. 14; ebenso bereits im Urteil vom 10.03.1994, 2 C 4/92, bei Buchholz 239.1 § 57 Nr. 9 ) - durch den bestehenden Unterhaltsanspruch des Berechtigten belastet ist.
  • BGH, 09.02.1983 - IVb ZR 361/81

    Rechtsfolgen der Wiederverheiratung derselben Ehegatten im Hinblick auf den

    Auszug aus VG Stade, 10.07.2003 - 3 A 1469/02
    Demgegenüber kann sich die Beklagte auch nicht auf das von ihr zitierte Urteil des BGH vom 09.02.1983 ( IVb ZR 361/81 ) berufen, denn dieses Urteil steht gerade für die gegenteilige Rechtsposition, indem ausgeführt wird:.
  • VG Bayreuth, 28.05.1999 - B 5 K 97.863
    Auszug aus VG Stade, 10.07.2003 - 3 A 1469/02
    Diese Frage ist zu verneinen ( ebenso VG Bayreuth, Urteil vom 28.05.1999, B 5 K 97.863, FamRZ 2000, 960; zitiert nach juris ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - 1 A 2307/07

    Unterhaltsansprüche i.S.v. § 5 Abs. 1 Versorgungsausleichs-Härteregelungsgesetz

    So auch VG Stade, Urteil vom 10.7.2003 - 3 A 1469/02 -, juris; VG Bayreuth, Urteil vom 28.5.1999 - B 5 K 97.863 -, FamRZ 2000, 960, 961; unter Bezugnahme auf die letztgenannte Entscheidung Brudermüller, in: Palandt, BGB, 67. Aufl. 2008, § 5 VAHRG Rn. 3; Heilemann, Erneute Eheschließung mit dem früheren Ehegatten und § 5 VAHRG, FamRZ 1999, 1039.
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